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Deutscher Champion (VDH)

Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ – Dt. Ch. (VDH) – in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial-Rassehunde-Ausstellungen) erfolgen.

Vergabebestimmungen:
Vergabe der Anwartschaften: (gültig ab 01.05.2024)
Nur in der Offenen, Zwischen-, Champion- und Gebrauchshundklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den mit V1bewerteten Rüden und an die mit V1 bewertete Hündin – Mindestalter 15 Monate. Für den mit V2 bewerteten Rüden / die mit V2 bewertete Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung dem Anwartschaftshund bereits der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ zuerkannt wurde.
Drei Reserve-Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Ausstellungen können zu einer Anwartschaft „Internationale/Nationale Ausstellung“ aufgewertet werden.
Weiterhin können drei Reserve-Anwartschaften auf SpezialRassehunde-Ausstellungen zu einer Anwartschaft „Spezial-Rassehunde-Ausstellung“ aufgewertet werden.
Die Anwartschaften auf der Bundessieger-Ausstellung, auf der VDH-Europasieger-Ausstellung, auf der VDH Annual Trophy Winner und auf der German Winner Show zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Titel:
Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden (davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen errungen worden sein; des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein). Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ kann nur einmal an einen Hund verliehen werden. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ berechtigt zum Start in der Championklasse auf allen Rassehunde-Ausstellungen im In- und Ausland.
Zuerkennung des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ unter Durchführungsbestimmung zur VDH-Ausstellungs-Ordnung „VDH-Titel und Titel-Anwartschaften“


Deutscher Jugend-Champion (VDH)

Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ – Dt. Jug.-Ch. (VDH) – in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial-Rassehunde-Ausstellungen) erfolgen.

Vergabebestimmungen
Vergabe der Anwartschaften: (gültig ab 01.05.2024)
Nur in der Jugendklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den mit V1 bewerteten Rüden und an die mit V1 bewertete Hündin – Mindestalter 9 Monate. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den mit V2 bewerteten Rüden / die mit V2 bewertete Hündin kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung dem Anwartschaftshund bereits der Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ zuerkannt wurde.
Drei Reserve-Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Ausstellungen können zu einer Anwartschaft „Internationale/Nationale Ausstellung“ aufgewertet werden.
Weiterhin können drei Reserve-Anwartschaften auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen zu einer Anwartschaft „Spezial-Rassehunde-Ausstellung“ aufgewertet werden. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Titel:
Der Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften – davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen – auf den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.
Zuerkennung des Titels „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ unter Durchführungsbestimmung zur VDH-Ausstellungs-Ordnung „VDH-Titel und Titel-Anwartschaften“

Deutscher Veteranen-Champion (VDH)

Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ – Dt. Vet.-Ch. (VDH) – in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial-Rassehunde-Ausstellungen) erfolgen.

Vergabebestimmungen
Vergabe der Anwartschaften: (gültig ab 01.05.2024)
Nur in der Veteranenklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den mit V1 bewerteten Rüden und an die mit V1 bewertete Hündin – Mindestalter 8 Jahre. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den mit V2 bewerteten Rüden / die mit V2 bewertete Hündin der Veteranenklasse kann die Reserve Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung dem Anwartschaftshund bereits der Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ zuerkannt wurde.
Drei Reserve-Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Ausstellungen können zu einer Anwartschaft „Internationale/Nationale Ausstellung“ aufgewertet werden.
Weiterhin können drei Reserve-Anwartschaften auf Spezial Rassehunde-Ausstellungen zu einer Anwartschaft „Spezial-Rassehunde-Ausstellung“ aufgewertet werden. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Titel:
Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften – davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Ausstellungen – auf den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.
Zuerkennung des Titels „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ Durchführungsbestimmung zur VDH-Ausstellungs-Ordnung „VDH-Titel und Titel-Anwartschaften“

Alle weiteren Titel des VDH sowie Zuerkennungen der Titel bitte unter den Durchführungsbestimmungen zur VDH-Ausstellungs-Ordnung „VDH-Titel und Titel-Anwartschaften“

 

DEUTSCHER CHAMPION (BCD)

Der Titel wird an Hunde vergeben, die drei CACs gewonnen haben, wovon ein CAC ein neutrales CAC sein kann. Zwei CACs können durch Reserve-CACs ersetzt werden, sofern die entsprechenden CACs an einen Hund vergeben wurden, der bereits Deutscher Champion BCD ist.
Zwischen der ersten und dritten Anwartschaft muss ein Mindestabstand von zwölf Monaten liegen. Diese Anwartschaften müssen mindestens unter zwei verschiedenen Richtern gewonnen sein.


DEUTSCHER JUGENDCHAMPION (BCD)

Der Titel wird an Hunde vergeben, die auf Internationalen, Nationalen Ausstellungen des VDH oder auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des BCD in der Jugendklasse dreimal mit V 1 bewertet wurden. Die Bewertungen müssen unter mindestens zwei verschiedenen Richtern erworben werden.
Ein V2 kann für den Titel Deutscher Jugendchampion BCD anerkannt werden, wenn der mit V1 platzierte Hund, am Tage der Ausstellung, bereits im Besitz des Titels Deutscher Jugendchampion BCD war.


DEUTSCHER VETERANEN-CHAMPION (BCD)

Der Titel wird an Hunde vergeben, die auf Internationalen, Nationalen Ausstellungen des VDH oder auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des BCD in der Veteranenklasse dreimal für den Deutschen Veteranen-Champion unter mindestens zwei verschiedenen Richtern vorgeschlagen wurden.
Eine Reserveanwartschaft kann für den Titel Deutscher Veteranen – Champion BCD anerkannt werden, wenn der Anwartschaftshund am Tag der Ausstellung, bereits im Besitz des Titels: Deutscher Veteranenchampion BCD war. Eine zeitliche Beschränkung besteht nicht.


CLUBSIEGER UND CLUBJUGENDSIEGER

Der Titel Clubsieger wird nur an Beagle vergeben, die die Note Vorzüglich 1 in der Zwischen-, Offenen, Gebrauchshund- oder Siegerklasse erhalten haben.
Wird die Note Vorzüglich 1 an einen Beagle vergeben, der in einem ausländischen Zuchtbuch eingetragen ist, tritt der im Zuchtbuch des BCD e.V. eingetragene, bestplatzierte, mit Vorzüglich bewertete Hund an seine Stelle.

Der Titel Clubjugendsieger wird nur an Hunde verliehen, die in der Jugendklasse mindestens mit Sehr Gut 1 bewertet wurden.
Analog zu den Vergabebestimmungen für den Titel Clubsieger, wird bei der Ermittlung des Clubjugendsiegers in der Jugendklasse verfahren.
In beiden Fällen müssen die Eigentümer Mitglied im BCD sein und die Hunde in das Zuchtbuch des Beagle Club Deutschland e.V. eingetragen sein.

Diese Titel werden bei der Ausstellungsleitung des Beagle Club Deutschland beantragt.