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Deutscher Champion (VDH)

Vergabe der Anwartschaften (gültig ab 01.09.2004):
Nur in der Offenen-, Zwischen-, Champion- und Gebrauchshundeklasse möglich - getrennt nach Rüden und Hündinnen - Mindestalter 15 Monate. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwarschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits in Besitz des Titels "Deutscher Champion VDH" war. Ein Rechtsanspruch bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Titel:
Der Titel "Deutscher Champion VDH" wird an Rassehunde vergeben, wenn diese für 5 Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Champion VDH" vorgeschlagen wurden (davon müssen mindestens 3 Anwartschaften auf internationalen oder nationalen Zuchtschauen errungen worden sein; des Weiteren müssen die 5 Anwartschaften von bei mindestens 3 verschiedenen Zuchtrichtern errungen worden sein. Die Anwartschaften auf der VDH-Bundessieger-Zuchtschau und der VDH-Europasieger-Zuchtschau zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungende Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet, auch wenn keine Umwandlung in eine Anwartschaft erfolgt - für den Fall dass am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels "Deutscher Champion VDH war.) Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten liegen. Der Titel "Deutscher Champion VDH" kann nur einmal an einen Hund verliehen werden. Der Titel "Deutscher Champion VDH" berechtigt zum Start in der Championklasse im In- und Ausland.

 

Deutscher Jugendchampion (VDH)

Vergabe der Anwartschaften (gültig ab 01.07.2004):
Nur in der Jugendklasse auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen an den erstplazierten Rüden und an die erstplazierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote - Mindestalter 9 Monate. Für den zweitplazierten Rüden und für die zweitplazierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote wird die Reserve-Anwartschaft vergeben. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels "Deutscher Jugend-Champion (VDH)" war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Titel:
Der Titel "Deutscher Jugend-Champion (VDH)" wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Jugend-Champion (VDH)" vorgeschlagen wurden, und zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.

 

Deutscher Veteranen Champion (VDH)

Vergabe der Anwartschaften: (gültig ab 01.07.2004)
Nur in der Veteranenklasse auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen an den erstplazierten Rüden und an die erstplazierte Hündin - Mindestalter 8 Jahre. Für den zweitplazierten Rüden und für die zweitplazierte Hündin wird die Reserve-Anwartschaft vergeben. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels "Deutscher Veteranen-Champion (VDH)" war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Titel:
Der Titel "Deutscher Veteranen-Champion (VDH)" wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Veteranen-Champion (VDH)" vorgeschlagen wurden, und zwar von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.

 

Deutscher Champion (BCD)

Der Titel wird an Hunde vergeben, die drei CACs gewonnen haben, wovon ein CAC ein neutrales CAC sein kann. Zwei CACs können durch Reserve-CACs ersetzt werden, sofern die entsprechenden CACs an einen Hund vergeben wurden, der bereits Deutscher Champion BCD ist. Zwischen der ersten und dritten Anwartschaft muss ein Mindestabstand von zwölf Monaten liegen.

 

Deutscher Jugendchampion (BCD)

Der Titel wird an Hunde vergeben, die auf Internationalen Zuchtschauen des VDH oder Spezialzuchtschauen des BCD in der Jugendklasse dreimal mit V1 bewertet wurden.


Deutscher Veteranen-Champion (BCD)

Der Titel wird an Hunde vergeben, die auf Internationalen, Nationalen Ausstellungen des VDH oder auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des BCD in der Veteranenklasse dreimal für den Deutschen Veteranen-Champion (BCD) unter mindestens zwei verschiedenen Richtern vorgeschlagen wurden. Eine zeitliche Beschränkung besteht nicht.

 

Internationaler-Schönheits - Champion

Vergabe des CACIB: (nur in der Championklasse, der Offenen Klasse, der Zwischenklasse oder der Gebrauchshund-klasse möglich, Mindestalter 15 Monate). Die Vergabe des CACIB liegt im Ermessen des Richters. Vom Bewertungsrichter kann vorgeschlagen werden:
CACIB: Der beste Rüde und die beste Hündin einer Rasse, wenn diese mit "Vorzüglich I" bewertet sind, unabhängig von der Anzahl der Konkurrenten. Mindestalter: 15 Monate.

CACIB-Reserve: Der zweitbeste Rüde und die zweitbeste Hündin einer Rasse, wenn sie mit mindestens "Vorzüglich II" bewertet sind. Der CACIB-Reserve-Hund kann aufrücken und auch das CACIB bestätigt bekommen, wenn er am Ausstellungstage mindestens 15 Monate alt war und überprüft wurde, daß der in Vorschlag gebrachte CACIB-Hund an diesem Ausstellungstage bereits den Titel "Internationaler Schönheits-Champion" von der FCI zuerkannt bekommen hatte.
Ebenfalls kann der Reserve-CACIB-Hund aufrücken, wenn der CACIB-Hund am Tage der Ausstellung noch nicht 15 Monate alt war oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt hatte. Über die endgültige Zuerkennung des CACIB und des Titels "Internationaler Schönheits-Champion" entscheidet die FCI nach den gültigen Bestimmungen.

1. Titel »Internationaler Schönheits-Champion« für Hunde ohne Arbeitsprüfung:
Vier durch die FCI bestätigte CACIB unter drei verschiedenen Richtern in drei verschieden Ländern. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muß ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen.
2. Titel »Internationaler Schönheits-Champion« für Hunde, die den Arbeitsprüfungen unterworfen sind:
Zwei durch die FCI bestätigte CACIB unter zwei verschiedenen Richtern in zwei verschiedenen Ländern. Außerdem ist der Nachweis zu erbringen, daß der den Titel anstrebende Hund die von der FCI für den Erwerb des Titels "Internationaler Schönheits-Champion" vorgeschriebene Arbeitsprüfung abgelegt hat. Zwischen den Terminen für die geforderten zwei CACIB muß ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen. Die Art der erforderlichen Arbeitsprüfung wird vom zuständigen Rassehundezuchtverein aufgegeben.

 

Internationaler Schönheits - Champion C.I.B.
(für Hunde, die den Arbeitsprüfungen unterworfen sind)

Zwei durch den FCI bestätigte CACIB‐Anwartschaften, unter zwei verschiedenen Zuchtrichtern in zwei verschiedenen Ländern. Zwischen den Terminen für die geforderten zwei CACIB muss ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen.
Der Nachweis der abgelegten Arbeitsprüfung ist zu erbringen. Die Art der erforderlichen Arbeitsprüfung wird vom zuständigen Rassehundezuchtverein aufgegeben.
Es müssen bei der VDH Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:
1. Auflistung der zwei erworbenen CACIB‐Anwartschaftsnachweise mit jeweiliger Angabe des Ausstellungsortes/‐landes, des Ausstellungsdatum, des Zuchtrichters und der Katalognummer.
2. Fotokopie der Ahnentafel des für den Titel vorgesehenen Hundes,
3. Nachweis der abgelegten Arbeitsprüfung



Internationalen Ausstellungs - Champion C.I.E
(für Hunde, die den Arbeitsprüfungen unterworfen sind)

Vier bestätigte CACIB ‐ Anwartschaften in drei verschiedenen Ländern unter drei verschiedenen Richtern, ohne Rücksicht auf die Zahl der Konkurrenten. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muss ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen.
Es müssen bei der VDH Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:
1. Auflistung der vier erworbenen CACIB‐Anwartschaftsnachweise mit jeweiliger Angabe des Ausstellungsortes/‐landes, des Ausstellungsdatum, des Zuchtrichters und der Katalognummer.
2. Fotokopie der Ahnentafel des für den Titel vorgesehenen Hundes.

Für Champion C.I.B. und Champion C.I.E können die gleichen CACIB – Anwartschaften verwendet werden.