Bei der BCD Begleithundprüfung wird der Gehorsam des Beagles auf dem Hundeplatz und in der Öffentlichkeit geprüft.
Um zur Begleithundprüfung des BCD e. V. zugelassen zu werden, muss der Beagle mindestens 15 Monate alt sein und das Beagle-Diplom B bereits bestanden haben.
Der Hundeführer muss vor Antritt zur Prüfung einen Sachkundenachweis abgelegt haben.
Die BCD-Begleithundprüfung entspricht von den Anforderungen her der FCI/VDH-Begleithundprüfung, die als Voraussetzung für den Einstieg in alle Sparten des Hundesports erforderlich ist.
Da der Beagle Club Deutschland e. V. als Zuchtverband, jedoch nicht als Hundesportverband innerhalb des VDH anerkannt ist, werden die BCD-Leistungsurkunde und im BCD e. V. abgelegte Begleithundprüfungen im offiziellen Hundesport nicht anerkannt.
Die bestandene BCD-Begleithundprüfung dient dem Hundeführer als Bestätigung des erreichten Ausbildungsstands seines Beagles, sowie als Trainingsprüfung für eine eventuelle spätere Begleithundprüfung in einem Hundesportverband.