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Schussfestigkeits- und Spurlautprüfung

(SFP und SPL)

Die jagdlichen Anlagen und die Grundanforderungen an das Wesen des Beagles, werden auf der Schussfestigkeits- und Spurlautprüfung durch die Prüfung der Schussfestigkeit und des Spurlautes festgestellt. Die erfolgreiche Schussfestigkeits- und Spurlautprüfung ist Voraussetzung für die jagdliche Anlagenzucht und sollte jedem verantwortungsvollen Züchter, dem es um den Gesamtcharakter der Rasse geht, selbstverständlich sein.

Die Schussfestigkeitsprüfung muss vor der Spurlautprüfung bestanden worden sein. Die Hunde werden einzeln und unangeleint im freien Feld geprüft. Zur Prüfung der Schussfestigkeit ist während einer freien, vom Führer weggehender Suche (ca. 20-30m vom Führer entfernt) eines jeden Hundes zwei Schrotschüsse abzugeben.

Das Kommando für die einzelnen Schüsse gibt ein Richter. Lässt sich das Verhalten des Hundes nicht sicher beurteilen, so ist die Probe frühestens nach 30 Minuten zu wiederholen.

Die Spurlautprüfung wird am Hasen im Feldrevier abgehalten. Um für die Prüfung Hasen hoch zumachen, auf deren Spur die Hunde dann geprüft werden, gehen die Führer, flankiert von den Richtern und Helfern wie bei einer „Böhmischen Streife" durch die Revierteile. Wurde ein Hase hochgemacht, ist ein Hund auf Anweisung eines Richters zu schnallen. Der Richter, der den Spurverlauf eines hochgehenden Hasen am besten verfolgen konnte, weist den nächststehenden Führer mit seinem Hund, der den Hasen nicht eräugt hat, auf die Hasenspur ein. Er darf Führer und Hund bei der Aufnahme der Spur unterstützen. Der Hund soll dabei nicht in, sondern nach der Sasse angesetzt werden. Jedem Hund steht ein Hase zu, um seinen Spurlaut zu beweisen. Bei ausreichendem Hasenbesatz können die Richter je nach Gegebenheit dem einzelnen Führer eine zweite Hasenspur anbieten. Unter Berücksichtigung besonderer vorangegangener Umstände kann bei gutem Hasenbestand in Ausnahmefällen einem Führer auch eine dritte Hasenspur zugeteilt werden.